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Privater Einbruchschutz – Förderung vom Staat

Die KFW bietet seit April diesen Jahres einen staatlichen Zuschuss für private Eigentümer und Mieter.

  • Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens direkt auf das Konto überwiesen wird.

  • Der Zuschusssatz beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.

  • Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Antragstellung über das Online-Formular der KfW
  • Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Homepager der KFW unter

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/

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