Die KFW bietet seit April diesen Jahres einen staatlichen Zuschuss für private Eigentümer und Mieter.
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Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens direkt auf das Konto überwiesen wird.
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Der Zuschusssatz beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.
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Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
- Antragstellung über das Online-Formular der KfW
- Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks
Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Homepager der KFW unter
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/