In Baden-Württemberg werden Rauchmelder ab sofort zur Pflicht. Der Landtag in Stuttgart hat am 10. Juli 2013 eine entsprechende Regelung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Rauchmelder ab sofort in Neubauten installiert werden müssen.
Bis zum 31. August 2014 sollen Eigentümer von bestehenden Wohnungen und Häusern nachrüsten.
Die Rauchmelder müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.